
Delta Verzweigung mit unverlierbarem Rändel-Schraubring
Leadfree-Systems by ERS
bleifreie Befestigungssysteme?
Vielleicht fragen Sie sich, was das denn jetzt eigentlich soll?
Wo bitte soll denn in einem Seil-Befestigungssystem Blei versteckt sein?!
Und warum ist das ein Problem?!
Blei im Befestigungssystem
Ein Seil-Befestigungssystem besitzt neben dem eigentlichen Seil, welches die Haltekräfte über eine größere Distanz transportieren soll, auch immer weitere Bauteile.
Diese dienen im Normalfall dazu, die Kräfte in das Seil ein- bzw. wieder auszuleiten. Solche Bauteile sind heute üblicherweise als Drehteile ausgeführt und aus Messing mit einem galvanischen Überzug hergestellt.
Messing (Ms58) besitzt zur besseren Verarbeitbarkeit Blei als Legierungselement. Der Einsatz dieses giftigen Metalls in anderen Legierungen ist in der RoHS-Richtlinie (siehe unten) genau geregelt. Voraussichtlich im Sommer 2021 wird es nicht mehr erlaubt sein, Messing in den heute üblichen Legierungsformen zu verarbeiten bzw. in Verkehr zu bringen.
Daher haben wir uns entschlossen, schon heute zukunftssichere, weil bleifreie Befestigungssysteme - zunächst als Ergänzung des bewährten Programms - anzubieten.
Bleifrei, das bedeutet also: Kein Messing MS58, kein Automatendrehstahl (auch hier ist Blei enthalten) als Grundwerkstoff für die Bauteile!
Aufgrund unserer Fertigungstiefe bieten wir Ihnen gerne alle unsere bekannten Systeme/Bauteile auch in bleifreier Herstellung an, je nach Anforderung und Einsatzgebiet z.B. aus Zinkaluminiumlegierung oder sogar komplett aus Edelstahl.
Beispiele Decken-Befestigungen "bleifrei"



Bin ich überhaupt betroffen?
Die RoHS-Richtlinie (siehe unten) regelt die Verwendung der giftigen Stoffe in "Kategorien von Elektro- und Elektronikgeräten".
Hier sind im Anhang I. unter Punkt 5 Beleuchtungskörper genannt.
Somit fallen Sie, sofern Sie Leuchtenhersteller sind, mit Ihren Produkten unter diese Regelung.
Als "Nicht-Leuchtenhersteller" könnten Sie allerdings schon bald betroffen sein, sollte die zuständige EU-Kommission ihre Einstufung von Messing ändern.
Derzeit haben Sie gegenüber Ihren Kunden lediglich Informationspflichten im Sinne der REACH Verordnung zu erfüllen (siehe unten)
Die Lösung
ERS hat es sich seit jeher zur Aufgabe gemacht, das Thema (Seil-)Befestigungssysteme auf hohem technologischen Niveau weiter zu entwickeln. Dabei war es uns immer wichtig, auch unsere Prozesse vor Allem in der Fertigung nachhaltig zu gestalten. Messing hat einen extrem hohen Wiederverwendungsfaktor, so dass bei der Produktion kaum Abfälle entstehen. Durch geschlossene Kreisläufe bei der Reinigung und Aufbereitung fallen auch hier kaum Abfälle an.
Eine Weiterentwicklung dieser Strategie stellen unsere bleifreien Bauteile und Systeme dar, die Ihnen als Kunden Zukunftssicherheit bei der Materialverwendung sichern.
Egal, ob Sie sich für die hochwertigen Ausführungen in Edelstahl oder für die in großen Losgrößen herstellbaren, kostengünstigen Zink-Druckguss-Bauteile interessieren:
Beispiele bleifreier Produkte bei ERS

RopeFix-Schlaufe mit 2 Klemm-Mechaniken

Delta Verzweigung mit unverlierbarem Rändel-Schraubring

RF VANVOUVER

RF MONTREAL

RF FRANKFURT

ERS Clip mit Gewinde-Bolzen

Sonder-Drehteil

Dreh-Kipp-Gelenk

RF EDMONTON mit Stromschienen-Klammer
RoHS-Richtlinie regelt gefährliche Inhaltsstoffe
In der EU-weit geltenden RoHS-Richtlinie (Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikaltgeräten) sind Stoffe aufgelistet, bei denen bestimmte Grenzwerte (Höchstkonzentrationen dieser Stoffe in homogenen Werkstoffen in Gewichtsprozent) nicht überschritten werden dürfen.
An erster Stelle in der Stoffauflistung ist Blei mit einem Gewichtsprozent-Anteil von 0,1% genannt.
Alle derzeit am Markt erhältlichen Befestigungssysteme, die auf dem Drahtseilhalter-Prinzip bestehen, also die Kraft mittels Konus und Kugeln auf das Seil übertragen, sind mehrheitlich aus Messing hergestellt und mit einem galvanischen Überzug aus Nickel oder Chrom versehen.
Messing enthält in den gebräuchlichen Legierungsarten einen hohen Gewichtsprozentanteil an Blei, damit der Werkstoff gut und einfach zu bearbeiten ist. Dieser Prozentanteil liegt höher als die in der Richtlinie vorgegebenen 0,1% !!
Um jedoch dem verarbeitenden Gewerbe eine Übergangsfrist einzuräumen und weil es für einige Legierungen bis dato noch keine wirtschaftlich sinnvollen Alternativen gibt, wurden Ausnahmen in der Richtlinie geschaffen. Diese sind unter Ziffer 6 im Anhang zu finden:
Die wichtigsten Ausnahmen sind die Nummern:
- 6a - Blei als Legierungselement in Stahl für Bearbeitungszwecke und in verzinktem Stahl mit einem Massenanteil von höchstens 0,35 % Blei
- 6b - Blei als Legierungselement in Aluminium mit einem Massenanteil von höchstens 0,4 % Blei
- 6c - Kupferlegierungen mit einem Massenanteil von bis zu 4 % Blei (z.B. Messing)
Die neu veröffentlichten Ausnahmen laufen für Geräte der RoHS Kategorien 1 bis 7 und 10 am 21. Juli 2021 ab. Ab diesem Zeitpunkt dürfen in Europa keine Endgeräte mehr verkauft werden, die Teile enthalten, die die Grenze von 0,1 % Blei überschreiten.
Weitere Informationen:
REACH Verordnung für chemische Stoffe
Die REACH - Verordnung (Verordnung über die Zulassung und Verwendung chemischer Stoffe) hat Blei bzw. Blei-Metall-Verbindungen ebenfalls im Fokus. Diese wurden seit dem 01.02.2018 in die sog. Kandidatenliste aufgenommen. Derzeit ist lt. REACH eine Verwendung von Messing als bleihaltige Kupferlegierung uneingeschränkt möglich. Allerdings besteht entlang der Lieferkette eine Informationspflicht bei der Verwendung solcher Erzeugnisse.
Wir kommen dieser Informationspflicht anhand einer vom Deutschen Kupferinstitut für Messingverarbeiter vorgeschlagenen Variante nach:
Weitere Informationen: